Whistleblower-Kanal

Der Whistleblowing-Kanal ist ein sicherer Ort, an dem eine natürliche Person im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Verstöße melden kann, die unter Artikel 2 des Gesetzes Nr. 93/2021 vom 20. Dezember fallen.


Um Vertraulichkeit und Anonymität zu gewährleisten, sollten die Beschwerden über den zu diesem Zweck eingerichteten Kommunikationskanal eingereicht werden.


Im Rahmen des Beschwerdekanals werden die folgenden Verstöße als solche betrachtet: 

1. Handlungen oder Unterlassungen, die gegen die Vorschriften der im Anhang der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Rechtsakte der Europäischen Union, gegen die einzelstaatlichen Vorschriften zur Durchführung, Umsetzung oder Einhaltung dieser Rechtsakte oder gegen sonstige Vorschriften in Rechtsakten zu deren Durchführung oder Umsetzung, einschließlich solcher, die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorsehen, verstoßen, und zwar in den Bereichen:

  • Öffentliches Auftragswesen;
  • Geldwäscherei;
  • Produktsicherheit und Konformität;
  • Sicherheit im Verkehr;
  • Schutz der Umwelt;
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz;
  • Öffentliche Gesundheit;
  • Verteidigung der Verbraucher;
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten;
  • Sicherheit von Netzen und Informationssystemen.


2. Handlungen oder Unterlassungen, die den in Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genannten finanziellen Interessen der Europäischen Union zuwiderlaufen und sie schädigen;  


3. Handlungen oder Unterlassungen, die gegen die in Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Binnenmarktvorschriften, einschließlich der Vorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, verstoßen;


4. Für die in Artikel 1, Nr. 1 des Gesetzes Nr. 5/2002 vom 11. Januar vorgesehenen Straftaten;  


5. Handlungen oder Unterlassungen, die dem Zweck der unter den vorstehenden Nummern 1) bis 3) genannten Vorschriften oder Normen zuwiderlaufen.

Die Beschwerden können Folgendes betreffen:

  • Eine Straftat, die bereits begangen wurde;
  • Eine Straftat, die im Begriff ist, begangen zu werden;
  • Eine Straftat, die erwartet werden kann;
  • Ein Versuch, eine solche Straftat zu verbergen.

Über den Whistleblowing-Kanal können Sie interne oder externe Beschwerden einreichen.

Der Whistleblowing-Kanal ist ein sicheres Kommunikationsmittel und ermöglicht die Anonymisierung von Meldungen

Er hat im Wesentlichen präventiven Charakter und stützt sich auf ein Whistleblowing-Management-System, das die Vertraulichkeit während des gesamten Prozesses gewährleisten soll. 

Hinweisgeber, die die Bedingungen der Allgemeinen Regelung zum Schutz von Hinweisgebern erfüllen, die durch das Gesetz Nr. 93/2021 vom 20. Dezember verabschiedet wurde, genießen somit den gesetzlich vorgesehenen Schutz, nämlich das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen. 

Die Identität des Whistleblowers wird nur aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer gerichtlichen Entscheidung offengelegt.


  

Um Ihre Beschwerde einzureichen, gehen Sie auf das unten stehende Portal: 

https://portaldenuncia.polivouga.pt/